Nachfolgend finden Sie die Termine und Fristen zur Abgabe eines Förderantrages bei der STIFTUNG Rückenwind Issum. Weiterhin erfahren Sie, wann die Entscheidungen über eine Bewilligung zur Förderung eines Projektes erfolgen.
| Einreichungsfrist des Förderantrages bei der Deutschen Stiftungsagentur Neuss | 31. Januar | |
| Prüfung der Förderanträge auf Förderfähigkeit durch die Deutsche Stiftungsagentur | 28. Februar | |
| Prüfung und Vergabe der Mittel durch den Stiftungsrat | 15. März | |
| Ausgabe der Förderbescheide und Auszahlung der Fördergelder | 30. April | |
| Vorlage der Verwendungsnachweise / Projektberichte | nach Projektablauf | |